Justizanwalt - oder Weiterwursteln?

Es muss erlaubt sein, auf Justizirrtümer hinzuweisen und Maßnahmen zu deren Verhinderung von den zuständigen Stellen einzufordern.

Presseartikel vom 14.August 2007 - Gastkommentar von Herrn Dipl. Ing Robert Gangl - Obmann BBSV-Österreich

Vor   einigen   Jahren   veröffentlichte ich  in  einer  Zeitung  einen  Artikel über   die   Verfehlungen   einzelner Richter  bei  der  Urteilsfindung.  Daraufhin antwortete mir ein Richter und unterstellte  mir,  dass  ich  eine  Richterhatz betreiben   würde.   Derartiges   liegt   mir fern.   In   einer   demokratischen   Gesellschaft muss es erlaubt sein, auf Justizirrtümer hinzuweisen und Maßnahmen zu deren  Verhinderung  von  den  zuständigen Stellen einzufordern. Es geht vor allem  darum,  dass  leider  manche  Kontrollinstanzen  bei  der  Überprüfung  von Berufungen und Rekursen nicht die notwendig Sorgfalt walten lassen. Jedes unrichtige  Urteil  ist  schon  eines  zu  viel, und  deshalb  müssen  Maßnahmen  gesetzt  werden,  die  eine  optimale  Rechtsprechung ermöglichen.

 

Viel zu milde Disziplinarstrafen

Der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes, Dr. Johann Rzeszut, gewährte der  „Wiener  Zeitung“  anlässlich  seines Übertrittes in den Ruhestand ein umfangreiches Interview. Dabei fällt auf, dass er – was für einen Richter ungewöhnlich ist – die Disziplinarsenate bei den Oberlandesgerichten  kritisierte.  Er  bemerkte,  dass diese Senate viel zu milde Disziplinarstrafen gegen Richter, denen beruflich Fehler unterlaufen sind, verhängen. Es müssen sehr viele berechtigte Beschwerden über Richter   bei   den   Oberlandesgerichten, beim  Obersten  Gerichtshof  sowie  beim Justizministerium     eingegangen     sein, wenn einer der höchsten Richter unseres Staates eine derartige Feststellung in der Öffentlichkeit trifft. Auch der Ordinarius für Strafrecht an der  Universität  Innsbruck,  Professor  Dr. Bertel, hat sich in einem Gastkommentar in  der  „Presse“  über  die  Vorgangsweise des Obersten Gerichtshofes im Falle Haidegger sehr kritisch geäußert. Leider ist auch festzustellen, dass die so genannte „freie Beweiswürdigung“ durch den Richter oft sehr weit ausgelegt wird, was zu Fehlentscheidungen führen kann. Der  „freien  Beweiswürdigung“  müssen daher Grenzen gesetzt werden. Das  Neuerungsverbot  bei  Berufungen bedeutet für den Rechtssuchenden oft erhebliche  finanzielle  Kosten,  da  er  gezwungen wird, ein ergangenes Gerichtsurteil rechtskräftig werden zu lassen; und danach eine Wiederaufnahmeklage einzubringen. Das Blockieren des Instanzenzuges  durch  das  Nichtzulassen  von  ordentlichen       und       außerordentlichen Rechtsmitteln sollte abgeschafft werden. Es kann nicht im Sinne eines Rechtsstaates sein, durch das Einsparen von Richterdienstposten die Rechtssicherheit zu gefährden. Bei einem Gespräch mit einer Nationalratsabgeordneten  teilte  mir  diese  mit, dass sie die Richtervertreter aufgefordert hat, die „schwarzen Schafe“ in ihren Reihen unter Kontrolle zu bringen; leider ist das bis heute nicht gelungen. Einen weiteren    Nationalratsabgeordneten    informierte ich über einige bei uns eingegangene  Mitteilungen  über  Fehlurteile.  Er pflichtete mir bei, da auch bei ihm des Öfteren derartige Beschwerden vorgebracht werden.

 

Muss Revision herbeifuehren koennen

Gerade diese unrichtigen Urteile einzelner  Richter  sind  es,  die  zur  Forderung  geführt haben, einen Justizanwalt in der Justiz  zu  installieren.  Es  ist  unserer  Ansicht nach zu wenig, wenn er nur bei zu langer Dauer von Gerichtsverfahren tätig werden darf. Er muss auch die Möglichkeit  haben,  Beschwerden  über  den  Inhalt  von Gerichtsurteilen zu überprüfen und wenn nötig eine Revision herbeizuführen.

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