VEREINSREGISTERAUSZUG

zum Stichtag 1.4.2020

 

Allgemeine Daten

Zuständigkeit              

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT  VÖCKLABRUCK

ZVR-Zahl       

273286867

 

 

Vereinsdaten

Name

Bürgerinnen-und Bürger- Selbsthilfevereinigung (Kurz:BBSV)

Sitz                         

Zell am Moos

c/o                   

Keine Eintragung gespeichert

Zustellanschrtift

4893 Zell am Moos,Birkenweg 2/2/17

Land              

Österreich

Entstehungsdatum            

23.10. 2002

statutenmäßige

Gemäß § 13 der Vereinsstatuten vertritt der/die Obmann/Obfrau den Verein nach ausen.

Vertretungsregelung:

Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in
Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und
des Kassiers/der Kassierin.
Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau, des
Schriftführers/der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassierin ihre Stellvertreter/innen.

 

 

Organschaftliche Vertreter

 

Obmann

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)

23.11.2019 -22.11.2024

Familienname

Gangl

Vorname

Robert

Titel

Hofrat Dipl. Ing.

 

Obmann-Stv

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)

23.11.2019 -22.11.2024

Familienname

Ortner

Vorname

Franz

Titel

Keine Eintragung gespeichert

 

Schriftfuehrer

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)

23.11.2019 -22.11.2024

Familienname

Gutscher

Vorname

Augustine

Titel

Keine Eintragung gespeichert

 

Schriftfuehrer Stellvertreter

Vertretungsbefugnis(Funktionsperiode)           

23.11.2024 -22.11.2024

Familienname

Meindl

Vorname

Mathias

Titel

Dipl.Päd.OSR.Baumeister

 

Kassier

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)

23.11.2024 -22.11.2024

Familienname

Grosshaupt

Vorname

Heidi

Titel

Keine Eintragung gespeichert

 

Kassier Stellvertreter

Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)

23.11.2024 -22.11.2024

Familienname

Mikulsky

Vorname

Kurt

Titel

LRR.i.R

   

Hinweise

Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw. 30 Abs 1VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind.

Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw. des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten.

Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten.

Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt als nicht jemand ihr Unrichtigkeit kennt  oder kennen muss (§17 Abs 8 VerG).

   

Aussteller

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT VOEKLABRUCK

DVR

0069345

   

Tagesdatum/Uhrzeit

Mittwoch 01.April 2020 \ 10:32:02

   
   

Meistgelesene Artikel

justizanwalt-oder-weiterwursteln

Justizanwalt...

Justizanwalt - oder...
macht-braucht-kontrolle

Macht...

Macht braucht...
die-rechtsprechung-in-oesterreich-ist-aus-der-balance-gekommen

Die...

Die Rechtsprechung in...
711-verlorene-tage

711...

Kurierartikel vom 18.März...