Unnoetige, teure Einrichtungen

Presseartikel vom 29.Mai 2008 - Gastkommentar von Herrn Dipl. Ing. Robert Gangl - Obmann BBSV-Österreich

Im vergangenen Jahr   gab es eine sehr rege Diskussion  um  die  Einführung  eines  sogenannten  Justizanwaltes,  der  berechtigt  sein sollte, fehlerhafte Urteile von Gerichten auf Antrag zu überprüfen und, wenn notwendig, an das erkennende Gericht zur nochmaligen Behandlung zurückzuweisen. Der Grund für diese  Diskussion waren zahlreiche Beschwerden von Bürgern über Gerichtsurteile, vor allem bei der Volksanwaltschaft, die wegen  Unzuständigkeit  nicht  tätig  werden konnte.  Auch  bei  Politikern  und  bei  Gerichtsorganen  gingen  solche  Beschwerden ein. Die Richterschaft wehrte sich vehement gegen die Einführung einer zusätzlichen Kontrollinstanz.   Die   Frau Justizministerin hat  daher  leider,  anstatt  eines  Justizanwaltes, sogenannte Justizombudsstellen bei den vier  Oberlandesgerichten  eingeführt.  Dem erfahrenen Beobachter der Tätigkeit der österreichischen  Gerichte  war  damals  schon klar, dass hier das Ziel, weswegen von zahlreichen   Gerichtsgeschädigten   die   Einführung einer zusätzlichen Kontrollinstanz gefordert wurde, nicht erreicht werden wird. Vor  Kurzem  wurde  in  einigen  Zeitungen eine  Mitteilung  des  Justizministeriums  veröffentlicht, dass die Justizombudsstellen ein großer Erfolg seien. Ich habe daraufhin zwei dieser Einrichtungen telefonisch kontaktiert und mich nach dem Umfang ihrer Tätigkeit erkundigt. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Justizombudsstellen Rechtsberatungen durchführen sowie Fristsetzungen bei langer Verfahrensdauer vornehmen. Gerichtsurteile werden, wie vorhersehbar war, von den Justizombudsstellen nicht kontrolliert. Daraus  geht  eindeutig  hervor,  dass  die Justizombudsstellen unnötige und teure Einrichtungen   bei   den   Oberlandesgerichten darstellen.  Denn  Rechtsberatung  wird  am Amtstag eines jeden Bezirksgerichtes als Service der Justiz jedem österreichischen Bürger angeboten,    und    Fristsetzungen    können Rechtsanwälte  und  seit  Kurzem  auch  die Volksanwaltschaft   durchführen.   Beschwerden von Bürgern über Gerichtsurteile dürfen nicht ignoriert oder gar mit Phrasen aus dem alten  Rom  abgetan  werden.  Das  „Mauern“ der Richterschaft gegen jegliche zusätzliche Kontrolle ist nicht weiter tolerierbar. Falsche Gerichtsurteile   durch   Prozentangaben   zu verniedlichen ist meiner Ansicht nach unangebracht;  bedeutet  doch  ein  falsches  Gerichtsurteil  schwere  psychische  und  finanzielle Schäden, die für manchen Betroffenen den   völligen   Ruin   herbeiführen   können. Wenn in einem Produktionsbetrieb zu viele fehlerhafte  Produkte  anfallen,  so  wird  der zuständige  Betriebskontrollor  raschest  eine Verbesserung der Produktprüfung durchführen  müssen.  Warum  es  bei  Tausenden  von Beschwerden über Gerichtsurteile nicht notwendig sein soll, eine zusätzliche Kontrollinstanz einzuführen, um Justizfehler zu minimieren, ist für den betroffenen Bürger nicht nachvollziehbar. Daraus  ergibt  sich,  dass  die  Einführung einer zusätzlichen – und wirksamen – Kontrolle im Instanzenzug unerlässlich ist.

Meistgelesene Artikel

macht-braucht-kontrolle

Macht...

Macht braucht...
justizanwalt-oder-weiterwursteln

Justizanwalt...

Justizanwalt - oder...
die-rechtsprechung-in-oesterreich-ist-aus-der-balance-gekommen

Die...

Die Rechtsprechung in...
711-verlorene-tage

711...

Kurierartikel vom 18.März...