Unnoetige, teure Einrichtungen
Presseartikel vom 29.Mai 2008 - Gastkommentar von Herrn Dipl. Ing. Robert Gangl - Obmann BBSV-Österreich
Im vergangenen Jahr gab es eine sehr rege Diskussion um die Einführung eines sogenannten Justizanwaltes, der berechtigt sein sollte, fehlerhafte Urteile von Gerichten auf Antrag zu überprüfen und, wenn notwendig, an das erkennende Gericht zur nochmaligen Behandlung zurückzuweisen. Der Grund für diese Diskussion waren zahlreiche Beschwerden von Bürgern über Gerichtsurteile, vor allem bei der Volksanwaltschaft, die wegen Unzuständigkeit nicht tätig werden konnte. Auch bei Politikern und bei Gerichtsorganen gingen solche Beschwerden ein. Die Richterschaft wehrte sich vehement gegen die Einführung einer zusätzlichen Kontrollinstanz. Die Frau Justizministerin hat daher leider, anstatt eines Justizanwaltes, sogenannte Justizombudsstellen bei den vier Oberlandesgerichten eingeführt. Dem erfahrenen Beobachter der Tätigkeit der österreichischen Gerichte war damals schon klar, dass hier das Ziel, weswegen von zahlreichen Gerichtsgeschädigten die Einführung einer zusätzlichen Kontrollinstanz gefordert wurde, nicht erreicht werden wird. Vor Kurzem wurde in einigen Zeitungen eine Mitteilung des Justizministeriums veröffentlicht, dass die Justizombudsstellen ein großer Erfolg seien. Ich habe daraufhin zwei dieser Einrichtungen telefonisch kontaktiert und mich nach dem Umfang ihrer Tätigkeit erkundigt. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Justizombudsstellen Rechtsberatungen durchführen sowie Fristsetzungen bei langer Verfahrensdauer vornehmen. Gerichtsurteile werden, wie vorhersehbar war, von den Justizombudsstellen nicht kontrolliert. Daraus geht eindeutig hervor, dass die Justizombudsstellen unnötige und teure Einrichtungen bei den Oberlandesgerichten darstellen. Denn Rechtsberatung wird am Amtstag eines jeden Bezirksgerichtes als Service der Justiz jedem österreichischen Bürger angeboten, und Fristsetzungen können Rechtsanwälte und seit Kurzem auch die Volksanwaltschaft durchführen. Beschwerden von Bürgern über Gerichtsurteile dürfen nicht ignoriert oder gar mit Phrasen aus dem alten Rom abgetan werden. Das „Mauern“ der Richterschaft gegen jegliche zusätzliche Kontrolle ist nicht weiter tolerierbar. Falsche Gerichtsurteile durch Prozentangaben zu verniedlichen ist meiner Ansicht nach unangebracht; bedeutet doch ein falsches Gerichtsurteil schwere psychische und finanzielle Schäden, die für manchen Betroffenen den völligen Ruin herbeiführen können. Wenn in einem Produktionsbetrieb zu viele fehlerhafte Produkte anfallen, so wird der zuständige Betriebskontrollor raschest eine Verbesserung der Produktprüfung durchführen müssen. Warum es bei Tausenden von Beschwerden über Gerichtsurteile nicht notwendig sein soll, eine zusätzliche Kontrollinstanz einzuführen, um Justizfehler zu minimieren, ist für den betroffenen Bürger nicht nachvollziehbar. Daraus ergibt sich, dass die Einführung einer zusätzlichen – und wirksamen – Kontrolle im Instanzenzug unerlässlich ist.