Kurierartikel vom 18.März 2013 - Gastkommentar von Herrn Dipl. Ing. Robert Gangl - Obmann BBSV-Österreich
Der Justizfall Franz Ambrosi
Unser Verein wurde von der Familie Ambrosi gebeten, das gegen ihn ergangene Urteil zu überprüfen.
Als Team hat der Vorstand die Gerichtsunterlagen überprüft und Mängel festgestellt.
So hat der Kriminalist in unserem Team darauf hingewiesen, dass durch den Verlauf der Messerstichkanäle, am Rücken des Verurteilten, der genaue Tathergang festgestellt werden kann.
Eine Mitarbeiterin im Team, kannte eine Juristin mit dem Spezialgebiet Medizinrecht.
Diese wurde sodann mit dem Fall betraut.
Ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass die Stichkanäle am Rücken in einen Winkel von 45 Grad verlaufen. Damit war die Unschuld von Hr. Ambrosi erwiesen. Die Anwältin erreichte die Aufhebung des Urteils durch das Oberlandesgericht.
Erschreckend auch für einen Laien war, dass vom Sachverständigen, die Stichkanäle nicht untersucht wurden und er sich als Gutachter, nur mit den Würgemalen am Hals der Frau beschäftigt hat. Es ist verwunderlich dass, das Gericht nur aufgrund von ungenauen Aussagen des Sachverständigen über die Würgemale, eine Verurteilung in Erwegung gezogen hat.
Befremdend sind auch die Urteile, der beiden Berufungsinstanzen die an Sorgfalt einiges zu wünschen übrig ließen. Selbst für einen Laien ist erkennbar, dass der Instanzenzug in der Österreichischen Justiz die Rechtssicherheit nicht gänzlich gewährleisten kann.
Franz Ambrosi wurde im Wiederaufnahmeverfahren von den Geschworenen, einstimmig für unschuldig erklärt. Befremdend für den Beobachter ist, dass sich niemand nach seinen Freispruch um Franz Ambrosi gekümmert hat.
Keine Betreuung und keine Unterstützung seitens der öffentlichen Hand, keine Entschuldigung durch die Justiz.
Nach seinem Freispruch hat unser Verein BBSV erreicht, dass Franz Ambrosi von seinem früheren Dienstgeber wieder eingestellt wurde.
Bezüglich der Berechnung des ihm zugefügten Schadens, hat ihm unser Verein entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Aufgrund des Umstandes, dass Vereine nur begrenzte Mittel zur Verfügung haben, konnten wir Hr. Ambrosi trotzdem wirkungsvoll zu Unterstützen- ein Stückchen Gerechtigkeit