Justizanwalt - oder Weiterwursteln?
Es muss erlaubt sein, auf Justizirrtümer hinzuweisen und Maßnahmen zu deren Verhinderung von den zuständigen Stellen einzufordern.
Presseartikel vom 14.August 2007 - Gastkommentar von Herrn Dipl. Ing Robert Gangl - Obmann BBSV-Österreich
Vor einigen Jahren veröffentlichte ich in einer Zeitung einen Artikel über die Verfehlungen einzelner Richter bei der Urteilsfindung. Daraufhin antwortete mir ein Richter und unterstellte mir, dass ich eine Richterhatz betreiben würde. Derartiges liegt mir fern. In einer demokratischen Gesellschaft muss es erlaubt sein, auf Justizirrtümer hinzuweisen und Maßnahmen zu deren Verhinderung von den zuständigen Stellen einzufordern. Es geht vor allem darum, dass leider manche Kontrollinstanzen bei der Überprüfung von Berufungen und Rekursen nicht die notwendig Sorgfalt walten lassen. Jedes unrichtige Urteil ist schon eines zu viel, und deshalb müssen Maßnahmen gesetzt werden, die eine optimale Rechtsprechung ermöglichen.
Viel zu milde Disziplinarstrafen
Der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes, Dr. Johann Rzeszut, gewährte der „Wiener Zeitung“ anlässlich seines Übertrittes in den Ruhestand ein umfangreiches Interview. Dabei fällt auf, dass er – was für einen Richter ungewöhnlich ist – die Disziplinarsenate bei den Oberlandesgerichten kritisierte. Er bemerkte, dass diese Senate viel zu milde Disziplinarstrafen gegen Richter, denen beruflich Fehler unterlaufen sind, verhängen. Es müssen sehr viele berechtigte Beschwerden über Richter bei den Oberlandesgerichten, beim Obersten Gerichtshof sowie beim Justizministerium eingegangen sein, wenn einer der höchsten Richter unseres Staates eine derartige Feststellung in der Öffentlichkeit trifft. Auch der Ordinarius für Strafrecht an der Universität Innsbruck, Professor Dr. Bertel, hat sich in einem Gastkommentar in der „Presse“ über die Vorgangsweise des Obersten Gerichtshofes im Falle Haidegger sehr kritisch geäußert. Leider ist auch festzustellen, dass die so genannte „freie Beweiswürdigung“ durch den Richter oft sehr weit ausgelegt wird, was zu Fehlentscheidungen führen kann. Der „freien Beweiswürdigung“ müssen daher Grenzen gesetzt werden. Das Neuerungsverbot bei Berufungen bedeutet für den Rechtssuchenden oft erhebliche finanzielle Kosten, da er gezwungen wird, ein ergangenes Gerichtsurteil rechtskräftig werden zu lassen; und danach eine Wiederaufnahmeklage einzubringen. Das Blockieren des Instanzenzuges durch das Nichtzulassen von ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln sollte abgeschafft werden. Es kann nicht im Sinne eines Rechtsstaates sein, durch das Einsparen von Richterdienstposten die Rechtssicherheit zu gefährden. Bei einem Gespräch mit einer Nationalratsabgeordneten teilte mir diese mit, dass sie die Richtervertreter aufgefordert hat, die „schwarzen Schafe“ in ihren Reihen unter Kontrolle zu bringen; leider ist das bis heute nicht gelungen. Einen weiteren Nationalratsabgeordneten informierte ich über einige bei uns eingegangene Mitteilungen über Fehlurteile. Er pflichtete mir bei, da auch bei ihm des Öfteren derartige Beschwerden vorgebracht werden.
Muss Revision herbeifuehren koennen
Gerade diese unrichtigen Urteile einzelner Richter sind es, die zur Forderung geführt haben, einen Justizanwalt in der Justiz zu installieren. Es ist unserer Ansicht nach zu wenig, wenn er nur bei zu langer Dauer von Gerichtsverfahren tätig werden darf. Er muss auch die Möglichkeit haben, Beschwerden über den Inhalt von Gerichtsurteilen zu überprüfen und wenn nötig eine Revision herbeizuführen.