Die Rechtsprechung in Oesterreich ist aus der Balance gekommen

Die Unzufriedenheit mit der Justiz ist so groß wie nie – auch, weil in vielen Fällen die Selbstkontrolle nicht mehr funktioniert.

Presseartikel vom 29.Juli 2011 - Gastkommentar von Herrn Dipl. Ing Robert Gangl - Obmann BBSV-Österreich

Die Unzufriedenheit mit der Justiz hat stark zugenommen, da die Rechtsprechung in gar nicht so wenigen Fällen aus der Balance gekommen ist. Zuletzt etwa sorgte das Vorgehen der Justiz im Fall Golowatow für heftige Diskussionen. Wenn die Journalistin Anneliese Rohrer die Justiz als „geschlossene Gesellschaft“   bezeichnet   („Quergeschrieben“ vom 14. Mai), so hat sie für den derzeitigen Zustand den richtigen Ausdruck gefunden. Die Bürger sind zwar über Vorkommnisse  wie  den  Bawag-Prozess sowie Geschehnisse im Umkreis der Politik empört, viel mehr aber interessiert den Staatsbürger, wie er, sollte er selbst einmal vor Gericht gehen müssen, dort behandelt wird.

Tausende von Beschwerden

Es gibt Tausende von Beschwerden über Gerichtsurteile, bei der Volksanwaltschaft, bei den Politikern sowie den Berufungsinstanzen und Staatsanwaltschaften. Die Ursache  dieser  massiven  Beschwerden ist der Umstand, dass die Selbstkontrolle der Justiz in vielen Fällen nicht funktioniert. Die seinerzeitige Volksanwältin Maria Fekter hat vorgeschlagen,  sogenannte  Justizanwaltschaften  einzurichten,  um  die Rechtssicherheit  zu  verbessern. Dieses Vorhaben wurde von der Justiz jedoch torpediert. Um der Unruhe in der Bevölkerung entgegenzuwirken, hat man in Eilverfahren bei den Oberlandesgerichten sogenannte Justizombudsstellen eingerichtet, die sich jedoch schon bald als zahnlose Tiger erwiesen haben.

Schwere Fehler von Richtern

Schwere Fehler von Richtern selbst wurden in letzter Zeit offenkundig – wie zum Beispiel das Fälschen von Testamenten. Der Vizepräsident eines Landesgerichts wird verdächtigt, zugunsten einer Verwandten interveniert zu haben. Am Rande des Bawag-Prozesses kam auch das Konkursverfahren gegen die Skifabrik des Herrn Alois Rohrmoser zur Sprache. Die Bawag als Hausbank hat über das Rohrmoser-Unternehmen ein Konkursverfahren einleiten lassen. Im Zuge dieses Verfahrens stellte sich heraus, dass dieses Unternehmen jedoch keineswegs konkursreif war. Trotzdem wurde das Verfahren zu Ende geführt und der Betrieb an einen ausländischen Investor verkauft.

Forderungen der Richterschaft

Rohrmoser hat also sein Unternehmen zum Nulltarif an die Bawag verloren. Konkurse werden von einem Konkursverwalter, unter der Aufsicht eines Konkursrichters, abgewickelt. Bis heute ist nicht bekannt geworden, ob gegen die beiden Herren Sanktionen ergriffen wurden. Die Richterschaft fordert vom Staat eine enorme Erweiterung ihrer Machtfülle. Die Ernennung von Richtern sowie die Verteilung von Budgetmitteln sollen von Richtergremien  übernommen  werden. Das derzeit bestehende Weisungsrecht der Ministerin gegenüber den Staatsanwälten soll ein oberster Staatsanwalt übernehmen.

Beruhigungspille für Bevölkerung

Bei  Disziplinarverfahren sollen künftig die leichten und die schwersten Sanktionen ersatzlos gestrichen werden. Man will als Gegenleistung die Entscheidungen der Disziplinarkommissionen veröffentlichen, damit die Staatsbürger merken sollen, dass in der Justiz auf Recht und Ordnung geschaut wird. Ab und zu wird dann ein „Richter unbekannt“ an den Pranger gestellt, um die Bevölkerung zu beruhigen. Durch diese Vorgehensweise gibt es aber fast keineAbstufungen für Sanktionen im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren gegen Richter.

HR Dipl.-Ing. Robert Gangl ist Obmann des Vereins Bürger Selbsthilfevereinigung  in  Frankenburg am Hausruck.

 

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